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Strafrecht und Strafverteidigung
Ich beschäftige mich als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Zu diesen Gebieten zählen insbesondere:
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Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
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Wirtschaftsstrafsachen
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Steuerstrafsachen
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Betäubungsmittelstrafsachen
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Sexualstrafsachen
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Jugendstrafsachen
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Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
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Revisionen in Strafsachen
Ich betreue meine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich. Ich darf als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten.
In geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger. Die Pflichtverteidigung ist bei mir keine Vertretung zweiter Klasse.
Frei machen muss man sich allerdings von einer Strafverteidigung ala Ingo Lenßen aus dem Fernsehen bei sat1, diese dort gezeigten Vorgehensweisen haben mit der Realität der Strafverteidigung nichts zu tun.
Schauen Sie sich einmal um, wo Strafe vollzogen wird:
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